Der SachverständigeSachverständige gibt es wie Sand am Meer. Vom selbst ernannten Sachverständigen bis zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. "Sachverständiger" darf sich in Deutschland jeder nennen. Dieser Bergriff ist nicht geschützt. Grenze ist hier ebenfalls das Wettbewerbsrecht. Es zählt als Irreführung des Wettbewerbs, wenn sich jemand "Sachverständiger" nennt und über keine nachweislich herausragende Kenntnis verfügt. "Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" ist hingegen sogar strafrechtlich geschützt. So darf sich nur jemand nennen, der eine Bestellungskörperschaft des öffenlichen Rechts "bestallt" ist und einen entsprechenden Eid abgelegt hat. "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" werden von der zuständigen Handwerkskammer oder der IHK als zuständige Behörde gestellt. Architekten- oder Landwirtschaftskammern, bestellen diese ebenfalls. Ich empfehle Ihnen, aus fachlicher Sicht, die Gruppe aus den Handwerkskammern. Diese bewerten Ausführungen von Arbeiten, die diese auch grundsätzlich tasächlich selbst in Ihren Betrieben ausführen und wissen wo von Sie sprechen oder schreiben. Rechtsanwälte, Steuerberater und Sachverständige, sind nie zu teuer, ............wenn Sie gut sind !Mein Tip: Nehmen Sie für Ihre Auseinandersetzung einen wirklichen Fachanwalt, der möglichst mit dem Sachverständigen aktiv zusammenarbeitet. Nur so sind Ihre Chancen optimal ! Aus langjähriger Erfahrung kennt der Sachverständige meist die "Füchse" in den Bereichen. Sprechen Sie ihn an ! Ein weiterer Problemfall sind Versicherungsschäden (Brand, Wasser). Auf die Schadensregulierer der Versicherungen sollte man sich nicht verlassen. Sollte Ihnen der Vorschlag gemacht werden ein gemeinsames Gutachten mit einem Sachverständigen und der Versicherung zu erstellen, ist Vorsicht geboten. Hier gibt es eine Menge Fallstricke, die für Sie zum Nachteil ausfallen (können). |