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Die Tätigkeit des Sachverständigen für das Maler- und Lackiererhandwerk wird seit 1994 durchgeführt.
Diverse Gutachten wurden in dieser Zeit für Gerichte und auch Privatpersonen erstellt.
Sollten Sie fachliche Beurteilungen benötigen können Sie mich über die für Sie zuständigen Gerichte oder aber auch direkt anfordern.
Wir erstellen:- Privatgutachten
Auftraggeber kann jede Person sein, Honorar nach Aufwand und Vereinbarung - Gerichtsgutachten
Gericht bestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem JVEG (Justiz Vergütung und Entschädigungsgesetz) - Schiedsgutachten
Parteien unterwerfen sich per Vertrag dem Schiedsgutachter. Abrechnung wie Privatgutachten. - Fertigstellungsbescheinigungen
Nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Bei mangelfreien Arbeiten ersetzt es die Abnahme des Auftraggebers. Abrechnung wie Privatgutachten. Energieausweis für Wohngebäude und Energieberatung Ab 1 Juli 2008 ist für jedes Haus das verkauft, oder jede Wohnung die vermietet wird, ein Energieausweis vorgeschrieben. Dieser kann als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis erstellt werden. Für die energetische Gebäudesanierung kommt jedoch nur der Energieausweis nach Bedarf in Frage.
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