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Meine Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Maler- und Lackiererhandwerk, führe ich seit 1994 durchgeführt.
Diverse Gutachten wurden in dieser Zeit für Gerichte und auch Privatpersonen erstellt. Sollten Sie fachliche Beurteilungen benötigen, können Sie mich über die für Sie zuständigen Gerichte oder aber auch direkt anfordern.
Zwischenzeitlich bin ich auch als Energie-Effizienz-Experte für Fördermittel des Bundes eingetragen und berate und plane für Sie gern Ihr neues Haus oder die energetische Sanierung Ihrer Gebrauchtimmobilie.
Wir erstellen:Privatgutachten Auftraggeber kann jede Person sein, Honorar nach Aufwand und Vereinbarung GerichtsgutachtenGericht bestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem JVEG (Justiz Vergütung und Entschädigungsgesetz)- Schiedsgutachten
Parteien unterwerfen sich per Vertrag dem Schiedsgutachter. Abrechnung wie Privatgutachten. - Fertigstellungsbescheinigungen
Nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Bei mangelfreien Arbeiten ersetzt es die Abnahme des Auftraggebers. Abrechnung wie Privatgutachten. Energieausweis für Wohngebäude und Energieberatung Seit 1 Juli 2008 ist für jedes Haus das verkauft, oder jede Wohnung die vermietet wird, ein Energieausweis vorgeschrieben. Dieser kann als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis erstellt werden. Für die energetische Gebäudesanierung kommt jedoch nur der Energieausweis nach Bedarf in Frage.- Planungen für Neu- und Altbauten.
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