Erfassungsbogen für den verbrauchsorientierten EnergieausweisDer Energieausweisgemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (ENEV)Seit 1. Juli 2008 ist der Gebäudeenergieausweis Pflicht. Gerade in Altbauten schlummern große Energieeinsparpotenziale weiß der geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk, Frank Peters, zu berichten. Richtig eingesetzte Wärmedämmmaßnahmen sollten immer der erste Schritt sein. Die Bundesregierung hat hierzu ein sehr großes Volumen an zinsgünstigen Mitteln bereitgestellt. Teilweise werden Maßnahmen auch bezuschusst. Mit rund 35 Prozent wird mehr als ein Drittel des Primärenergiebedarfs in Deutschland für Heizung und Warmwasserbereitung verbraucht. 20 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen werden allein durch das Beheizen von Wohnraum verursacht. Aus diesem Grund stellt die Energieeinsparverordnung (EnEV) energetische Mindestanforderungen hinsichtlich der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Die neue EnEV regelt die Einführung des Energieausweises für alle Gebäude. Danach muss bei Neubau sowie bei Kauf, Neuvermietung, -verpachtung und Leasing ein Energieausweis ausgestellt bzw. zugänglich gemacht werden. Dieser wird für ein Gebäude oder Gebäudeteil erstellt und zeigt die energetischen Eigenschaften. Ein ausgestellter Energieausweis nach EnEV ist 10 Jahre gültig und unterscheidet sich in Energiebedarf und Energieverbrauch. Der Energieausweis darf nur von zugelassenen, geprüften Fachleuten erstellt werden. Siehe die Gegenüberstellung Gebäudeenergieausweis oder Gebäudeenergiegutachten. Zur Erstellung des verbrauchsabhängigen Energieausweises, reicht die Zusendung der Verbrauchsdaten, Angaben zur Wohnfläche, evtl. ein digitales Foto des Hauses sowie das Alter der Heizungsanlage. Der Ausweis wird in unserem Büro erstellt und Sie bekommen diesen unmittelbar nach Erstellung, per Vorkasse, zugesandt. |