Meine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen für das Maler- und Lackiererhandwerk führe ich seit 1994 aus.
Diverse Gutachten wurden in dieser Zeit für Gerichte und auch Privatpersonen erstellt. Sollten Sie fachliche Beurteilungen benötigen, können Sie mich über die für Sie zuständigen Gerichte oder auch direkt anfordern.
Zwischenzeitlich bin ich auch als Energie-Effizienz-Experte für Fördermittel des Bundes eingetragen und berate und plane für Sie gern Ihr neues Haus oder die energetische Sanierung Ihrer Gebrauchtimmobilie.
Wir erstellen:
- Privatgutachten
Auftraggeber kann jede Person sein, Honorar nach Aufwand und Vereinbarung Gerichtsgutachten - Gericht bestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
- Schiedsgutachten
Parteien unterwerfen sich per Vertrag dem Schiedsgutachter. Abrechnung wie Privatgutachten. - Fertigstellungsbescheinigungen
Nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Bei mangelfreien Arbeiten ersetzt sie die Abnahme des Auftraggebers. Abrechnung wie Privatgutachten. - Energieausweis für Wohngebäude und Energieberatung
Seit 1. Juli 2008 ist für jedes Haus, das verkauft, oder jede Wohnung die vermietet wird, ein Energieausweis vorgeschrieben. Dieser kann als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis erstellt werden. Für die energetische Gebäudesanierung kommt jedoch nur der Energieausweis nach Bedarf infrage. - Planungen für Neu- und Altbauten.